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Das darf im Treppenhaus abgestellt werden

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Das Treppenhaus eines Wohngebäudes erfüllt eine wichtige Funktion: Es dient als Fluchtweg im Notfall und ermöglicht den sicheren Zugang zu den verschiedenen Etagen. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, das Treppenhaus frei von Hindernissen zu halten. Doch was darf eigentlich im Treppenhaus abgestellt werden und was nicht? Hier ist ein kurzer Leitfaden, der Klarheit schafft.

Erlaubt:

Briefkästen: Briefkästen für jede Wohnung sind in der Regel im Eingangsbereich des Gebäudes oder in einem extra dafür vorgesehenen Bereich installiert. Diese sollten jedoch so platziert sein, dass sie den Fluchtweg nicht beeinträchtigen.

Notwendige Fluchtweg-Ausrüstung: Feuerlöscher, Feuerlöschdecken, Notbeleuchtung und andere sicherheitsrelevante Ausrüstung dürfen im Treppenhaus aufgestellt werden. Diese Gegenstände sollten jedoch so angebracht sein, dass sie leicht zugänglich sind und den Fluchtweg nicht blockieren.

Fahrräder und Kinderwagen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrräder und Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden, sofern sie den Fluchtweg nicht versperren. Die Hausordnung gibt Auskunft darüber, wo sich im Gebäude spezielle Fahrrad- oder Kinderwagenräume befinden.

Nicht erlaubt:

Möbel: Das Treppenhaus ist kein Lagerplatz für Möbelstücke wie Stühle, Tische oder Schränke. Diese können den Fluchtweg blockieren und im Notfall zur Gefahr werden.

Abfall und Mülltonnen: Mülltonnen oder Abfälle haben im Treppenhaus nichts zu suchen. Sie können nicht nur unangenehme Gerüche verbreiten, sondern auch einen Brand begünstigen oder den Fluchtweg behindern.

Persönliche Gegenstände: Private Gegenstände wie Schuhe, Pflanzen oder andere Dinge sollten nicht im Treppenhaus abgestellt werden. Sie können nicht nur die Ästhetik des Gebäudes beeinträchtigen, sondern auch den Fluchtweg verengen.

Im Zweifelsfall sollte man sich stets an die Hausordnung oder die Verwaltung des Gebäudes wenden, um Klarheit über die zulässigen Abstellmöglichkeiten zu erhalten.


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